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Crafty Claims

- Private Claims Investor

Crafty Claims ist eine private Vermögensverwaltung, die sich als Private Claims Investor im Wege der Prozeßfinanzierung an der gerichtlichen, schiedsgerichtlichen und/oder vorgerichtlichen Geltendmachung von Forderungen beteiligt.

Crafty Claims finanziert Verfahren für Forderungen ab einer Höhe von 150.000,00 Euro gegen Erfolgsbeteiligung. Vorab prüft der Investor intern die Erfolgsaussichten eines Verfahrens und schätzt die Bonität des Anspruchsgegners ein. Das Ergebnis der internen Prüfung wird dem Forderungsinhaber mitgeteilt. Crafty Claims erbringt keine Rechtsdienstleistungen und insbesondere keine rechtliche Beratung oder Vertretung. Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient ausschließlich als Grundlage der internen Investitionsentscheidung.

Die Natur des Investors als private Vermögensverwaltung erlaubt auch Investitionen in rechtlich schwierig durchzusetzende Forderungen.

 

Wann ist Prozeßfinanzierung sinnvoll?

Für einen Anspruchsinhaber ist eine Prozeßfinanzierung durch einen Investor sinnvoll, wenn er Ansprüche ohne Risiko durchsetzen will. Dies glit insbesondere für:

-   Unternehmen mit Ansprüchen (häufig Schadenersatzansprüchen), die nicht in der Bilanz aktiviert sind und für deren Durchsetzung keine Rückstellungen gebildet werden sollen;

-   Unternehmen, die für rechtlich schwierig durchzusetzende Forderungen keine finanziellen Risiken eingehen wollen oder können;

-   Insolvenzverwalter, denen zur Geltendmachung von Forderungen zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen;

-   Privatpersonen, die zur Verfolgung ihrer Ansprüpche keine finanziellen Risiken eingehen können oder wollen.

 

Voraussetzungen einer Prozeßfinanzierzng:

Für Crafty Claims kommt eine Investition als Prozeßfinanzierer unter folgenden Voraussetzungen in Betracht:

-   Anspruchsteller ist Inhaber der Forderung;

-   Forderung ist nicht abgetreten, zur Sicherheit abgetreten, verpfändet oder in sonstiger Form eingeschränkt oder belastet;

-   Anspruchsgegner ist solvent;

-   interne Prüfung der Erfolgsaussichten ist positiv abgeschlossen;

-   Vertrag zwischen Crafty Claims und Anspruchsteller kommt zustande.

 

Weg zur Prozeßfinanzierung:

1.   Anspruchsinhaber oder ein Verteter wie z.B. sein Rechtsanwalt wendet sich per email ("Kontakt") an Crafty Claims und bittet um Prüfung der Investition in die in der mail skizzierten Forderung. Dazu ist es sinnvoll, die wesentlichen Dokumente, Korrespondenz und gegebenenfalls erste Einschätzungen mit der mail zu versenden. Sollte an anderer Prozeßfinanzierer die Finanzierung abgelehnt haben, sollte auch diese häufig mit Begründung versehene Entscheidung beigefügt werden. Crafty Claims investiert zum Teil auch in schwierig durchzusetzende Forderungen. Crafty Claims ist in vollem Umfang zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.

2.   Crafty Claims teilt dem Anspruchsteller/seinem Vertreter nach ersten Überlegungen mit, welche weiteren Unterlagen benötigt werden und ob persönliche Besprechungen sinnvoll sind. Unterlagen dürfen nicht im Original, sondern nur als Kopie an Crafty Claims gesendet werden. Sie werden nach der Prüfung nicht an den Anspruchsteller zurückgegeben.

Crafty Claims teilt nach der internen Prüfung dem Anspruchinhaber/seinem Vertreter die Entscheidung mit, ob und zu welchen Konditionen Crafty Claims bereit ist, in die Prozeßfinanzierung zu investieren. Üblicherweise bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag über die Prozeßfinanzierung gegen angemessene Erfolgsbeteiligung auszugestalten.

3.   Crafty Claims sichert hiermit dem Anspruchsteller und seinem Verteter vollständige Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu. Diese Zusicherung gilt ab sofort und ist nicht vom Zustandekommen eines Finanzierungsvertrages abhängig.

4.   Eine Gebühr für die Prüfung wird von Crafty Claims nicht erhoben. Die Übersendung der Unterlagen durch den Anspruchsinhaber/seinem Vertreter an Crafty Claims ist absolut unverbindlich. Es entstehen keinerlei wechselseitige Ansprüche oder Pflichten außer der Pflicht zur Geheimhaltung. Der Anspruchsteller verpflichtet sich insbesondere zu keinerlei Exklusivität der Anfrage und Bitte um Prüfung einer Prozeßfinanzierung. 

Crafty Claims erbringt keine Rechtsdienstleistungen und übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Anspruchsinhaber, seinem Vertreter und/oder Dritten. Die Prüfung erfolgt ausschließlich zur internen Investitionsentscheidung. Die Prüfung dient nicht der Unterstützung des Anspruchsinhabers zur Durschsetzung seiner Forderung.

5.   Der Anspruchsteller entscheidet, welcher Rechtsanwalt die Vertetung übernimmt. Crafty Claims kann bei der Auswahl unterstützen, wenn der Anspruchsteller dies wünscht.

6.   Der Finanzierungsvertrag wird nach der Investitionsentscheidung durch Crafty Claims abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgt gegen Erfolgsbeteiligung. Dabei tritt der Anspruchsteller die Forderung zur Sicherheit an Crafty Claims ab, und Crafty Claims verpflichtet sich, diese nicht an Dritte abzutreten, zu verpfänden oder oder in sonstiger Weise in irgendeiner Form zu belasten.

7.   Der vom Anspruchsteller ausgewählte Rechtsanwalt macht die Forderung geltend. Jegliche Schritte und Korrespondenz sind vorab mit dem Anspruchsteller und Crafty Claims abzustimmen. Daraus folgt für den Anspruchsteller ein Vier-Augen-Prinzip zu seiner weiteren Absicherung.

 

Haben Sie Interesse an der Investition durch Crafty Claims in Ihre Forderung gegenüber Ihrem Anspruchsgegener? 

Dann schicken Sie eine email an Crafty Claims!